Wochen Internet

31. August 2008

Re: Das heißt, wenn Ware teurer als im Internet geliefert wird. - Bei falschen Preisen im Internet kein An…

Abgelegt unter: Allgemein — admin @ 20:04

href=”http://lustjournal.com/jaclyn4230/2008/08/01/auctions-on-mind-ware-optidesigns-coloring-book-great-deals/”> href=”http://www.thetechpedia.com/2008/08/31/how-to-make-your-own-radio-station-on-internet/”>internet hat ja eh 14 Tage Rückgaberecht
> > ausserdem wer liefert denn teurer als bestellt?
> > oder meinste jetzt das Porto?
> Gerade bei den Computerversendern sind die Kosten für Porto und
> Verpackung oft nur schwer herauszufinden (siehe z.B. die Anzeigen in
> c’t), manche nennen nur das Porto oder machen gar keine Angabe - und
> oft sind die Kosten horrend. Kann ich in so einem Fall die Ware
> zurückgehen lassen und Erstattung verlangen - wg. Irrtum über die
> Höhe der Versandkosten? Muß ich mir vor der Bestellung die AGBs per
> Einschreiben mit Rückschein zusenden lassen und ein Angebot über die
> Versandkosten, an das sich der Händler dann doch nicht halten muß -
> wg. Irrtums?
die kosten für den versand müssen (nach meinen gerade erworbenen
kenntnissen) entsprechend der preisangabenverordnung zwingend
angegeben sein. aber oft genug sind diese kosten im kleingedruckten
(siehe
bei dell).
ente

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