Re: Powerline Communication - so schnell nicht - E.ON: Strom via Internet, Internet via S…
> Müssen Trucker einander vor Radarfallen warnen können?
Das hat aber gar nichts mit dem Amateurfunkdienst zu tun! Vielleicht
sollest du http://www.darc.de/newcomer/einl/index.html erstmal lesen.
Wenn Amateurfunk gestört wird, werden wohl auch Rundfunk, BOSfunk,
Navigationsfunk, Flugfunk und weitere Funkdiensten ebenfalls gestört.
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http://www.muenster.de/~dl5qe/plc013.htm
PLC Störungen: ARD für Verschärfung der Grenzwerte
ARD hält den 20 dBpW Grenzwert für absolut unzureichend
(v. 11.05.2000)
Die ARD ist ausgesprochen unzufrieden mit der geplanten Regelung der
Grenzwerte für zulässige Störabstrahlungen aus Kabeln in Bezug auf PLC.
Nach Informationen, die der Initiative gegen PLC unmittelbar aus
einigen Landesregierungen zur Verfügung gestellt wurden, fordert die
ARD vehement eine Absenkung des geplanten, derzeit mit 20 dBpW
angegebenen Grenzwertes für PLC.
Die ARD sieht bei Beibehaltung der kritisierten Grenzwerte für PLC die
Rundfunkversorgung der Bevölkerung als nicht mehr gewährleistet an.
Die ARD, d.h. insgesamt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in
Deutschland, hat seit Bestehen der Bundesrepublik den Auftrag der
Verfassung, eine Rundfunkversorgung der Bevölkerung zu leisten und
sicherzustellen. Dieses Verfassungs-Gebot sei durch die viel zu hohen
Grenzwerte für PLC, sollten diese unverändert eingeführt werden, nicht
mehr einzuhalten.
Das Argument der ARD ist durchaus ernst zu nehmen, denn die ARD hat aus
der Zeit des Bestehens des BK-Netzes einschlägige Erfahrungen mit
Grenzwerten von Störabstrahlungen aus Kabelnetzen, weit mehr
Erfahrungen und Wissen, als jeder PLC-Betreiber mit den derzeitigen
Feldversuchen auch nur träumen kann zu gewinnen.
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http://www.nein-zu-powerline.de/Download/IRT_Institut_fuer_Rundfunktech
/irt_institut_fuer_rundfunktech.html
Institut fuer Rundfunktechnik (IRT) zur Powerline
Communication (PCI)
Die berechnete voraussichtliche Stoerwirkung von Powerline
Communication betraegt laut Institut fuer Rundfunktechnik in Muenchen:
Mittelwellenrundfunk bei 1,6 MHz: ab etwa 43 m Abstand,
Kurzwellenrundfunk bei 26 MHz: ab etwa 64 m Abstand,
FM-Rundfunk (stereo) ab etwa 106 m Abstand!
Die entscheidenden Schlusssaetze lauten: Besonders problematisch
erscheint die Nutzung von Stromversorgungsleitungen Als
Telekommunikations-Netz. Hier fuehrt nicht nur die Stoerstrahlung zur
Beeintraechtigung des Rundfunkempfangs, sondern auch die Einstroemung
über Netzanschlussleitungen. Als Einstroemungsstoerfestigkeit für
Rundfunkempfaenger sind bis 30 MHz in den Verfuegungen 478/1981 und
867/1989 des BMPT 130 dB(uV) festgelegt, bei 150 MHz nur 110 dB(uV).
Die Werte gelten aber nur fuer Stoersignale, die nicht in den Nutzkanal
oder in die Naehe der Zwischenfrequenzen fallen. Fuer diese Situation
sind keine Grenzwerte festgelegt. Da weitere zusaetzliche
Beeintraechtigungen des Rundfunkempfangs nicht akzeptiert werden
koennen, muß eine freizuegige Nutzung von Frequenzen für
Telekommunikations-Anlagen und -Netze in den Rundfunkfrequenzbereichen
aus den oben angefuehrten Gruenden abgelehnt werden.
(aus “Stellungnahme zum Entwurf der Frequenzbereichszuweisungs-
Planverordnung fuer die Bundesrepublik Deutschland, Stand
5. Januar 1999″ des IRT vom 9.3.1999) quelle: IRT WEB
Klaus, DL4KCK
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Außerdem sind
http://www.regtp.de/imperia/md/content/tech_reg_t/emv/studien/4.zip
(4MB)
und
http://www.regtp.de/imperia/md/content/tech_reg_t/emv/studien/2.zip
(46 MB)
lesenswert.